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   ArbG Essen, 19.06.2018 - 3 BV 22/18   

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https://dejure.org/2018,16521
ArbG Essen, 19.06.2018 - 3 BV 22/18 (https://dejure.org/2018,16521)
ArbG Essen, Entscheidung vom 19.06.2018 - 3 BV 22/18 (https://dejure.org/2018,16521)
ArbG Essen, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 3 BV 22/18 (https://dejure.org/2018,16521)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 14.10.2016 - 10 TaBV 44/16
    Auszug aus ArbG Essen, 19.06.2018 - 3 BV 22/18
    Das Landesarbeitsgericht E. wies durch Beschluss vom 14.10.2016 - 10 TaBV 44/16 - (Bl. 215ff. d.A.) die diesbezügliche Beschwerde der Arbeitgeberin zurück.

    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Landesarbeitsgerichts E. in seinem Beschluss vom 14.10.2016 - 10 TaBV 44/16 an.

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Auszug aus ArbG Essen, 19.06.2018 - 3 BV 22/18
    Sind Teile der von der Einigungsstelle beschlossenen Regelungen unwirksam, so ist nach dem Rechtsgedanken, der § 139 BGB zugrunde liegt, der gesamte Einigungsstellenspruch unwirksam, wenn der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. BAG vom 09.07.2013 - 1 ABR 19/12, juris Rdn. 39; BAG vom 08.11.2011 - 1 ABR 42/10, juris Rdn. 29).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Essen, 19.06.2018 - 3 BV 22/18
    Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs und nicht seine Aufhebung zu beantragen (BAG, Beschluss vom 28.05.2002, 1 ABR 37/01, BAGE 101/203).
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Auszug aus ArbG Essen, 19.06.2018 - 3 BV 22/18
    Sind Teile der von der Einigungsstelle beschlossenen Regelungen unwirksam, so ist nach dem Rechtsgedanken, der § 139 BGB zugrunde liegt, der gesamte Einigungsstellenspruch unwirksam, wenn der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. BAG vom 09.07.2013 - 1 ABR 19/12, juris Rdn. 39; BAG vom 08.11.2011 - 1 ABR 42/10, juris Rdn. 29).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus ArbG Essen, 19.06.2018 - 3 BV 22/18
    An der Klärung dieser Frage haben beide Betriebsseiten ein rechtliches Interesse unabhängig davon, ob sie die betreffende Regelung hätten verhindern können oder durch sie beschwert sind oder nicht (BAG, Beschluss vom 08.06.2004, 1 ABR 4/03 BAGE 111, 48).
  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 12/86

    Betriebsrat - Akkordlohn

    Auszug aus ArbG Essen, 19.06.2018 - 3 BV 22/18
    Zulässig sind aber auch tarifliche Regelungen, die den Betriebspartnern aufgeben, die tariflichen Bestimmungen näher auszugestalten, sowie tarifliche Öffnungsklauseln, mit denen den Betriebspartnern vom Tarifvertrag abweichende Regelungen ermöglicht werden (vgl. BAG vom 24.11.1987 - 1 ABR 12/86, juris Rdn. 26; Kania, a.a.O. § 87 BetrVG Rdn. 17).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus ArbG Essen, 19.06.2018 - 3 BV 22/18
    Enthält der Tarifvertrag eine abschließende Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausgeschlossen (vgl. BAG vom 17.11.1998 - 1 ABR 12/98, juris Rdn. 42; Kania in: Erfurter Kommentar, 18. Aufl. 2018, § 87 BetrVG Rdn. 16, beck-online).
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